Obwohl etwa 2 Kilometer vom Gronauer Ortskern entfernt, gehört der „Dottenfelder Hof“ zur Gronauer Gemarkung, obwohl er geografisch näher an Bad Vilbel liegt. Vor der Reformation war der Dottenfelder Hof in die Katholische Gemeinde Vilbel eingepfarrt. Auch wurden die Toten des Hofes auf dem Vilbeler Friedhof begraben.

In einem Sonderheft zur Geschichte des Stadtteiles Bad Vilbel – Gronau (Bad Vilbeler Heimatblätter) aus dem Jahr 1973 schildert Willi Giegerich die wechselnden Besitzverhältnisse. Wir zitieren hier diesen Bericht auszugsweise:

Pfaffenhof

Etwa um 1288 tauschte der damalige Besitzer Heinrich von Vilbel sein Eigentum Dottenfeld gegen Grundstücke in der Vilbeler Gemarkung. Der Hof Dottenfeld kam in den Besitz des Klosters Ilbenstadt, dort blieb der Hof fast 700 Jahre bis ins Jahr 1803. Im Gronauer Volksmund wurde der Dottenfelder Hof  wegen dieser langen Zugehörigkeit zum Kloster Ilbenstadt auch „Pfaffenhof“ genannt, wie Pfarrer Münch in der Chronik der Kirchen- Gemeinde  1891 aufgeschrieben hat. So ist auch heute noch ein Flurname (Flur 25) zu erklären „Am Pfaffenwald“, dieser bezeichnet ein kleines Stück Wald zwischen Dottenfelder Hof und Dortelweil.

Der Hof kam dann bei der Säkularisation in das Eigentum des Grafen Leiningen-Westerburg, bald darauf an den Frankfurter Bürger Louis Harnier. der ihn 1806 an den Departhements-Rath Joseph von Camuzzi zum Preise von 97524 Gulden weiterver­äußerte. 1816 gelangte der Hof an Landgraf Friedrich von Hessen.

Der zum Hof gehörende Landbesitz war schon im Mittelalter recht groß: im Jahre 1362 betrug er 613 Morgen Acker, Wiesen und Weide. 1795 915 Morgen, 1780 wird er im Katasterbuch mit 1006 Morgen ausge­wiesen. Anläßlich der Übernahme in die Ge­markung Gronau im Jahre 1928 wird der Gutsumfang mit 183,46 ha — 940 Morgen — angegeben.

Im Brandsteuer-Kataster von 1852 werden als damalige Gebäude aufge­zählt: Wohnhaus, Stall mit Remise, Stall, Brennerei, Brauhaus, Schäferhaus, Schweine­stall, Zwergscheuer, Doppelscheuer, Pferde­stall, Roßmühle, Federviehstallung; der da­malige   Brandkassenwert   betrug   16960 Thaier.

Das Kloster llbenstadt verpachtete den Guts­hof in Landsiedelleihe, die Pächter über­nahmen gegen Pachtzins das Gut und ver­pflichteten  sich zur  Instandhaltung  und Pflege. Die Pacht betrug im Jahre 1427 140 Achtel Korn jährlich. 1492 124 Achtel und 1516 125 Achtel Korn (1 Achtel = 125 l).

Ein aus dem Jahr 1472 datierter Erbpacht-Vertrag zwischen Johann Hedderich,  dem Probst des Kloster Ilmstatt (das jetzige Ilbenstadt) und einem „Hofmann“ dem ehrbaren Seipp und dessen Ehefrau Anna für das dem Kloster gehörende Gut Dottenfeld führt detailliert die Rechte und Pflichten beider Seiten auf.

(Wird hier auszugsweise dargestellt)

Verpachtet werden sämtliche zum Hofgut gehörenden Äcker, Wiesen und Gebäude, mit Ausnahme des beim Gut liegenden Waldes, des im Volksmund sogenannten Pfaffenwaldes.

Der Pächter ist berechtigt alle Weiden für sein Vieh und alle Äcker des Guts zu nutzen, davon ausgeschlossen ist allerdings der dem Kloster gehörende, beim Gut gelegene Wald. Er darf allerdings achtzehn Schweine in den Wald hineintreiben.

Die jährlich zwischen dem 15. August und 21. November zu zahlende Pacht ist festgelegt auf 125 Achtl. guten, trocknen Kornes (Erfurtermaas).

Darüberhinaus verpflichtet sich der Pächter, jährlich ein „Fastnachts-Huhn“ (die Abgabe bestand aus einer Henne, die zumeist vor dem Beginn der jährlichen Fastenzeit abgeliefert wurde), sowie  ein „Besthaupt“ (im Mittelalter die Abgabe vom Nachlass, oft das beste Stück Vieh, eines Hörigen an seinen Herrn), oder stattdessen auch acht Pfund Wachs an den Probst oder seine Nachkommen zu liefern.

Die Pacht in dieser Höhe wird fällig, unabhängig vom erzielten Ertrag des Gutes, auch auf die Gefahr hin, daß alle arm würden, dürfe dem Kloster daraus kein Schaden entstehen.

Sollte der Pächter  oder seine Erben die Pacht nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlen, so ist der Probst oder das Kloster berechtigt Pfänder zu nehmen, Güter aus Haus, Hof und Scheuern, egal wo sie sich befinden.

Der Pächter verpflichtet sich weiterhin, den Hof und die Felder in Schuss zu halten, wie es landesüblich ist. er darf die Felder nicht brach liegen lassen. Auch ist vertraglich geregelt, daß der Seipp (Seipold) jedes Jahr die Äcker düngen soll wo es nötig erscheint und wie es nach Landesgewohnheit Hofmistrecht ist. Er verpflichtet sich, die Güter weder zu verleihen, zu verpfänden noch zu verschreiben, es sei denn, der Probst oder dessen Erben wären darüber informiert und damit einverstanden.

Der Pächter ist verpflichtet, die Gebäude, Wiesen, Äcker und Gräben in guten Zustand zu halten, so daß dem Kloster kein Schaden entstehen möge.

Der Pächter verpflichtet sich, keine neuen Gebäude auf dem Hof zu errichten, es sei denn, der Probst wäre darüber informiert und damit einverstanden. Ausgenommen hiervon ist, daß das Kloster neue Gebäude auf dem Hof errichten wolle. In diesem Falle soll der Pächter oder seine Erben in Hand- und Spanndienste bei der Anlieferung des Bauholzes leisten und die beim Bau beschäftigten Arbeiter verpflegen.

Der Probst würde in diesem Fall den Lohn und das Holz dazu geben.

Der Pächter verpflichtet sich, Materialien in ausreichender Menge bereit zu stellen.

Der Pächter verpflichtet sich, dem Junker von Eppstein, zu Königstein einen freundlichen, starken Knecht zu stellen der bei der Arbeit tüchtig sei.

Der Pächter gelobt, dem Probst und dessen Nachkommen treu und hold zu sein, zu jeder Tages- und Nachtzeit Schaden von ihm abzuwenden und soweit es seine Kräfte zulassen auch selbst keinen Schaden anzurichten.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Probst und seine Erben, den Pächter nicht vom Hof und Gut zu vertreiben um daraus ihm genehmere Pächter oder höhere Pachterträge zu erreichen.

Der Pächter Seipp gelobt, alle hier beschriebenen Artikel einzuhalten, in guten Treu und Glauben und an Eides statt, sich an alle Maßgaben stet und fest zu Halten und alles zu unterlassen was dem Kloster hinderlich oder schädlich sein könnte.

Sollten sich allerdings zwischen dem Pächter, dem Herrn Probst oder dem Kloster Meinungsverschiedenheiten ergeben , so sollen  bei Streitfällen von jeder der beiden Parteien zwei Mann benannt werden, diese sollen entscheiden und richten. Im Falle daß sie nicht einig werden, solle ein neutraler fünfter Mann hinzugezogen werden, dessen Stimme dann entscheiden soll.

Bei der Ausfertigung des Vertrages waren anwesend: Herr Ebert von Schuden Pastor zu klein Karben, Herr Schmitt von Marköbel Pfarrer zu Dorfelden, Herr Johann Stumpel Pfarrer zu Reichel, Peter Schwindt Centgräf zu Gronau, Hans Gräbe zu Ilmstatt und Herr Gräbe Hofmann zu Gronau

Mit dem Siegel der Probstei versehen…. anno 1742 nach Christi Geburt

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Zahllose Streitigkeiten wegen der Herrschaft über den Hof fanden zwischen dem Kloster llbenstadt und den Grafen von Hanau statt.

1288 tauschte Heinrich von Vilbel seine Eigengüter zu Dottenfeld mit Propst und Konvent gegen 36 Morgen Ackerland bei Vilbel. Eine Vermessung unter Propst Konrad von Karben ergab 1362 dort 589 Morgen Acker sowie 24 Morgen Wiesen und Weiden.

1323   Ein Vergleich mit Hartmut von Dortelweil regelte 1323, dass das Kloster und er den jeweils anderen nicht an der Nutzung der Eckernmast und der Weide in den Wäldern zwischen Dortelweil und Dottenfeld hindern sollte.

Die Forderung des Frankfurter Rates auf Stellung  zweier starker Wagen von dort hat das Kloster seit 1404 wohl erfolgreich abgewehrt.

1413 erhielt das Chorherrenstift Zinse von einer dortigen Hofstatt, worüber es Streitigkeiten mit Walter von Vilbel gab.

Propst Kuno Halber vermerkte 1427 Einnahmen von 3 Schillingen Heller und zwei Gänsen sowie 140 Achtel Korn als Einkünfte vom Hof.

In einem Prozess vor dem Kaiserlichen Hofgericht erklagte Wigand Vogt der Jüngere aus Reichelsheim 1435 den Hof wegen 100 Mark Silber und bot ihn nach verzögerter Schlichtung der Stadt Frank­furt, dann 1438, dem Propst von Ilbenstadt zum Kauf an.

Im selben Jahr übergab der Pfründner Conczchin Molner an Propst Werner Lesch, Prior Peter und den Konvent 3 Morgen Acker, 1/3 Morgen Garten sowie seine Hofreite oberhalb der Mühle.

1472 gaben Propst Johann Heidenreich und der Konvent an Sippen, Sippelichens Sohn, und seine Frau Anna den Klosterhof mit allem Zubehör, aber ohne den Klosterwald für 125 Achtel Korn Frankfurter Maß, ein Fastnachtshuhn sowie das jeweils mit 8 Pfund Wachs abzulösende Besthaupt in Landsiedeleihe.

I505 bestand Hanau auf der Wagenstellpflicht des Hofes.

Bei der Verpachtung des Hofes an den Sohn Johannes des verstorbenen Seipp und seine Frau Else sowie Henn Schwarz und seine Frau Katharina aus Assenheim durch Propst Philipp von Karben 1516 wurde nur die Abgabe des Fastnachtshuhns verdoppelt, obwohl es neu angelegte Weingärten gab.

Im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Hanau und Kloster Ilbenstadt  erließ das Kaiserliche Kammergericht  am 28. Mai 1552 folgenden Beschluß: der Dottenfelder Hof ist Eigentum vom Kloster llbenstadt, liegt innerhalb der Hanauer Ob­rigkeit und in der Vilbeler Gemarkung; Streit­fälle, mit Ausnahme des Lebens, werden von dem- Gericht Vilbel behandelt; die Hofleute sind verpflichtet im Herbst zum Transport von Wein nach Königstein einen Fuhrknecht zu stellen. Trotz dieser Verfügung versuchten die Hanauer immer wieder, den Hofleuten Dienste aufzuzwingen, sie mit Abgaben zu belegen und die Gerichtsbarkeit allein und nicht von dem gemeinsamen Gericht in Vilbel auszuüben.

1600 – Wie 1590 wegen der Vorenthaltung von 330 Achteln Weizen, so suchte der Propst auch 1600 gegen die von den Hofleuten zu Dottenfeld versuchte Umwandlung der Landsiedelleihe in Erbleihe die Hilfe des Grafen von Hanau.

1602 waren Hans Hopf und Leonhard Dottenfelder Hofleute.

1606  Der Widerstand der Bauern in Dottenfeld gegen die Erneuerung ihrer Landsiedelleihen wurde mit Hilfe des Kurmainzischen Oberamtmanns durch Gefangensetzung derselben gebrochen.

Zur Bestätigung des Klosterbesitzes  durch Kaiser Ferdinand II. zählte 1627 auch dieser Hof.

1637 setzte Propst Georg Laurentii mit Zustimmung des Kurfürsten Anselm Kasimir die Einkünfte des Dottenfelder Hofes auf 10 Jahre als Zins für eine Anleihe von 500 Gulden bei dem Hanau-Münzenbergischen Keller Johann Schwarz des Amtes Bornheimer Berg und seiner Frau Anna ein.

1651 bestanden die Hofleute auf den Rechten der alten Leihe von 1472.

1671 verpfändete das Kloster seinen Hof mit 20 Hufen Acker und 60 Morgen Wiesen sowie anderem Zubehör.

Ab 1675 wurden die Landsiedeleihen von Ilbenstadt nach dem Tod des Pächters wegen Misswirtschaft der Kinder aufgehoben und gegen hanauischen Widerstand mit Eigenwirtschaft begonnen.

Seine 7 Waldmorgen unweit Dottenfeld verkaufte das Stift St. Leonhard zu Frankfurt 1691 an llbenstadt.

Am 25. Januar 1693 verkauften der Kurmainzische Oberamtmann zu Heppenheim Johann Philipp von der Hees (Heeße) und seine Frau Maria Regina geb. Hertingshausen für 1600 Reichstaler ihr Drittel des Hofes Dottenfeld (Düttenfeld) mit zugehörigem Zehnten an Ilbenstadt.

1695 ging das Amt Bergen von einer Verpflichtung des Hofs zur Haltung von Jagdhunden für die Grafen von Hanau aus.

1696 wird nochmals das Reichs­kammergericht  angerufen  und  die  alte Rechtsteilung bestätigt, ergänzend wird hin­zugefügt, daß die Huldigung an die Herr­schaft Hanau geschehen soll.

1702 stritt sich das Kloster mit den Erben Großmann zu Frankfurt um die Grenzen einer Wiese dort, die die Antoniter zu Höchst während des Dreißigjährigen Kriegs einem Herrn Gormann oder dessen Vorfahren zusammen, mit ihrem Hof Niedererlenbach verkauft hatten.

Ilbenstadt beanspruchte für den Dottenfelder Hof dort Weiderecht; Klagen der Erben über Weideschäden wurden von Gerichtsleuten 1702 nicht bestätigt.

1711 wurden angeblich 7 Joch Wiesen erworben.

 Streitigkeiten um die Grenzen des Hofes wegen der Jagd gab es von 1712 bis 1729 mit Kurmainz.

Jagdstreitigkeiten zwischen Kloster Ilbenstadt und dem Keller zu Vilbel  im Bereich des Dottenfelder Hofes.

1723 – 1751 galten das Klosterhofwäldchen und die Weiden als schöne Reviere für Hasen und Feldhühner. Dem Keller war 1723 das Jagen verboten worden. Kurmainz hatte es nicht, Ilbenstadt wohl gegen Widerspruch ausgeübt; die Hanauischen wurden beschuldigt, in den Grenzorten alles wegzuschießen. Die kleine Jagd gehörte nach Kurmainzer Auffassung zur Bestallung de Oberamtmanns zu Königstein in dessen gesamten Amtsdistrikt.

Nach 1723 versuchte Kurmainz den Salzverbrauch des Hofes auf die Sode zu Orb zu bannen.

Streitigkeiten mit Hanau um das Jagdrecht mit einer Klage beim Reichskammergericht sind 1733 bezeugt.  

Nach dem Übergang der Rechte an den Landgrafen von Hessen und den Kurfürsten von Mainz wird im Jahre 1753 erneut vertraglich das alte Rechtsverhältnis bestätigt. Trotzdem setzten sich die Streitigkeiten zwischen den unteren Behörden bis zum Anfang des 19. Jahrhun­dert fort.

Um die Zugehörigkeit des Hofes zur Gemarkung Gronau wurde seit 1767 gestritten.

1785 proklamierte Hessen-Kassel den Mühlenbann des Hofs zur Behauptung des Territoriums.

Um die Jurisdiktion kam es 1795 zwischen Hessen-Hanau-Münzenberg und Kurmainz zum Konflikt.

1796 und 1799 zahlte Freiherr Karl Franz von Wetzel gen, von Karben für 2/3 des Großen und Kleinen Zehnten vom Hof 200 Gulden Jahrespacht.

In älteren Akten werden die Einwohnerzahlen des Dottenfelder Hofes für die Jahre 1875 mit 26, 1890 mit 39 und 1900 mit 49 angegeben.

Am Dottenfelder Hof befinden sich aus der Zeit der Herrschaft des Klosters llbenstadt mehrere Wappensteine. Darunter einen Wappenschild aus dem Jahre 1707, darin sind links vom Beschauer die beiden Wappen­balken des Klosters und rechts das Wappen des damaligen Abtes dargestellt.

Der Hof wurde bereits von 1946 bis 1958 biologisch-dynamisch bewirtschaftet. 1954 fand hier die Gründerversammlung des Demeter-Bund e.V. statt. 1968 pachtete eine Betriebsgemeinschaft von 5 Familien den Hof und bewirtschaftet ihn seitdem wieder biologisch-dynamisch. Um die Betriebsgemeinschaft herum gründete sich 1981 die Landwirtschaftsgemeinschaft Dottenfelderhof mit etwa 150 Mitgliedern. Diese begleiten die Betriebsgemeinschaft bei der Bewirtschaftung und finanzieren das Umlaufvermögen des Hofes.Seit 1968 wird der Dottenfelderhof durch eine Betriebsgemeinschaft aus mehreren Familien bewirtschaftet. Heute leben auf dem Dottenfelderhof mehr als 100 Menschen.  

Eine Übersicht über historische Daten

1122               erste schriftliche Überlieferung des Namens, Graf von Cappenberg schenkte dem neu            gegründe­ten Kloster llbenstadt den „Freye Hof Dottenfeld“

1122 – 1803  Besitz des Klosters llbenstadt

1362               613 Morgen Äcker, Wiesen, Weide

1795               915 Morgen Äcker, Wiesen, Weide

1803               im Besitz des Grafen Leiningen-Westerburg

1806               im Besitz Departement-Rat Joseph Camuzzi

1816               im Besitz Landgraf von Hessen

1875              Einwohnerzahl 26

1900              Einwohnerzahl 49

1922              10 000 Menschen beim 25 Jahre – Jubiläum 

                       (Quelle: Das Goetheanum 1922)

                     

1951              Besitz  der Nassauischen Siedlungsgesellschaft

1946              durch diplomierte Landwirte biologisch-dynamisch bewirt­schaftet

1968              Betriebsgemeinschaft Dottenfelder Hof

1985              150 ha Landbesitz, Landbau-Schule, Universität Gießen  und Darmstädter Institut für         biolo­gisch-dynamische Forschungen

 

(Quellen: Bad Vilbeler Heimatblätter / Jubiläumsheft 1200 Jahre Gronau / Wikipedia / Chronik der ev. Kirchengemeinde/

„Die Prämonstratenserstifte Ober- und Nieder-Ilbenstadt“ von  Jürgen Rainer Wolf)