Kleine -Gronau- Meldungen aus dem Hanauer Anzeiger
13.4.1910 
3.3.1915 
6.5.1915 
29.5.1915 
29.9.1915 
7.3.1925 
8.5.1925 
29.7.1925 
21.9.1925 
Bekanntmachung.
Die Landwirtin Margarethe Graf zu Gronau, geb. das. am 12. Mai 1872 ist wegen Milch- fälschung durch rechtkräftigen
Strafbefehl des unterzeichneten Gerichts vom 15. Mai 1925 zu einer Geldstrafe von SO—fünfzig—Mark
hilfsweise 10 Tagen Gefängnis bestraft worden.
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung ist angeordnet. 8046b
Bergen, den 18. Sept. 1925.
Das Amtsgericht.
12.12.1925 
Landwege und Brücken.
Gegen Ende des Berichtsjahres befaßte sich in der Verwaltung des Kreises 181,6 Kilometer Landwege,
die Kinzigbrücken bei Langenselbold und Rückingen und die Nidderbrücken bei Gronau und Eichen-
Eine fünfte im Kreis- gebiet belegene Brücke (bei Niederdorfelden) steht im Etat des Bezirksverbandes Cassel.
Von den vorerwähnten 181,6 Kilometern Landwege sind 175,2 Kilometer Schotterstraßen,
7,4 Kilometer Großpflaster und 4,0 Kilometer Kleinpflaster. Neugebaut wurden seit Beendigung des
Krieges 4,6 Kilometer im Jahre 1920,
4,5 Kilometer im Jahrs 1923. Seit Uebernahme der Wege auf den Kreisetat im Jahre 1892
bis zum Ende des Berichtsjahres sind insgesamt 2 551 674 Mark für die laufende Unterhaltung ausgegeben worden.
Im Jahresdurchschnitt also 77 323 Mark. Hierzu wird bemerkt, bah die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wege
in den Jahren 1892 bis 1897 schon über 80 000 Mark pro Jahr betrugen, obwohl bis zum Jahre 1887
nur 157 Kilometer Landwege vorhanden waren. Die UntLrbaltäasauLMK
26.6.1930 
Bekanntmachung
Nachdem die Regulierungsarbeiten an der Nidder und Nidda im Gebiet der Entwässerungsgenossenschaft Frankfurt a. M.-
Bonames-Gronau- Niederdorfelden nahezu beende sind, soll nunmehr in eine Prüfung der Entschädigungsansprüche der
Grundstückseigentümer eingetreten werden.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, alle Entschädigungsansprüche gegen die Genossenschaft, soweit sie Grundstücke
innerhalb des Preußischen Gebietes betreffen, bis zum 15. Mai 1930 bei dem Genossenschgftsvorsteher,
Bürgermeister Schwind in Gronau, anzumelden. In der Anmeldung ist Art und Umfang des Schadens,
sowie die Höhe der beanspruchten Entschädigung anzugeben.
Ansprüche, die nach dem 15. Mai 1930 gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gronau den 26. April 1930.
30.8.1930 
14.1.1931 
24.1.1931 
21.9.1931

Gegen die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden. Seit langem ist man bemüht,
die Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart vor
Verunstaltungen zu schützen, denen sie immer mehr durch die Folgeerscheinungen
der wirtschaftlichen Entwicklung ausgesetzt ist. Zu den bisher in dieser Hinsicht
bestehenden Gesetzen ist nunmehr noch eine Polizeiverordnung für ben Regierungsbezirk Kalssel gekommen
) i die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Danach ist bei
einer Geldstrafe bis zu 150 RM verboten, Reklameschilder und Tafeln, Leuchtreklamen,
sowie Aufschriften oder Abbildungen und dgl., die durch Form, Farbe, durch die Art der Darstellung
oder der Anbringung das Landschaftsbild verunstalten, anzubringen. Für
den Kreis Hanau kommt die Eisenbahnstrecke Kassel — Bebra — Fulda — Hanau —
Frankfurt a. M.Ost mit einem beiderseitigen Schutzstreifen von 1000 Meter in Betracht,
ferner die Strecken Vilbel — Stockheim, Hanau — Rückingen — Langenselbold; mit
beiderseitigem Schutzstreifen von 500 Meter die Strecken Hanau — Friedberg, Hanau —
Aschaffenburg und Hanau — Hüttengesäß. Auch Fernverkehrsstraßen und Durchgangsstraßen
unterliegen mit beiderseitigen Schutzstreifen von 1000 Meter der Verordnung, so Frankfurt —
Hanau — Gelnhausen usw.,
Hanau — Aschaffenburg; sonstige Straßen mit beiderseitigem Schutzstreifen von 50Ö Meter: Hanau —
Friedberg, Hochstadt — Wachenbuchen — Mittelbuchen — Bruchköbel — Langendiebach — Rückingen —
Niederrodenbach — Oberrodenbach, Hanau — Niederrodenbach. — Reichsbahnhof Langenselbold
bis zur Kreisgrenze. Besonders geschützte Gebiet« sind außerdem der Limes mit beiderseitigen
Schutzstreifen von 1000 Meter, ferner die Gemarkungen Hochstadt, Bischofsheim, Dörnigheim,
Bergen-Enkheim, Eichen, Ostheim, Windecken, Kilianstädten, Ober und Niederdorfelden,
Gronau und Oberrodenbach, ebenso die Naumburg bei Erbstadt in einem Umkreis von
500 Meter. Zugleich ist eine landespolizeiliche Anordnung er« gangen, nach der innerhalb der vorstehend
genannten Gebiete die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen
Aenderungen außerhalb der Ortschaften versagt werden kann, wenn dadurch das Landschaftsbild
gröblich verunstaltet werden würde und dies durch die Wahl eines anderen Bauplatzes oder eine
andere Bau- gestaltung oder die Verwendung anderer Baustoffe vermieden werden kann.